VISION 2020 Deutschland

Englischer Text

Maßnahmen

Blindheitsverhütung in Deutschland

No one values vision more than one who lost it.
No one cherishes sight more than one who lost and regained it.

Das Netzwerk VISION 2020 Deutschland ist Bestandteil der weltweiten WHO-Initiative "VISION 2020 – The Right to Sight", die explizit vom "Recht auf Augenlicht" spricht und damit die augenmedizinische Versorgung in den Kontext der Menschenrechte stellt. VISION 2020 hat zum Ziel, die vermeidbare Blindheit bis zum Jahr 2020 weltweit zu überwinden.

Das Netzwerk VISION 2020 Deutschland möchte dieses Ziel auf nationaler und internationaler Ebene voranbringen. Außerdem möchten wir die Zielsetzung erweitern und auch den Bereich der Rehabilitation von blinden und sehbehinderten Menschen mit in VISION 2020 Deutschland einbeziehen.

Das Netzwerk VISION 2020 Deutschland ist ein Zusammenschluss von acht Verbänden und Organisationen, die alle auf nationaler Ebene in den Bereichen "Sehen" und "Blindheit" tätig sind. Zur Zeit sind dies:

Blindheitsverhütung in Deutschland: Maßnahmenkatalog

Die WHO hat in Ihrem Rahmenkonzept "Gesundheit 21 - Gesundheit für alle", die Verhinderung von vermeidbarer Erblindung zu einem ihrer Hauptziele bis zum Jahr 2020 erklärt. Nach dem World Health Report 2003 stehen Augenerkrankungen an 10. Stelle des Impacts auf die Weltgesundheit, vor allem in der Gruppe der über 60-Jährigen. Des Weiteren gilt die Augenheilkunde als eines der Fächer, das in Zukunft besonders von der Zunahme von Erkrankungen durch den demografischen Wandel betroffen sein wird. Das Augenlicht ist für die Entwicklung, Autonomie und die Lebensqualität des Patienten fundamental. Daher wendet sich VISION 2020 Deutschland, ein Netzwerk von 8 Verbänden, die in Deutschland in den Bereichen "Sehen" und "Blindheit" tätig sind, an die Öffentlichkeit.

Blindheit ist in Deutschland definiert als eine Sehschärfe von maximal 0,02 (1/50 der normalen Sehschärfe) auf dem besseren Auge selbst unter Zuhilfenahme einer optimal angepassten Brille. Auch Menschen mit entsprechenden Einschränkungen des Gesichtsfeldes gelten nach dem Gesetz als blind.

Sehbehinderung bezeichnet ein dem Blindheitsbegriff entsprechendes Sehvermögen von 0,3 oder schlechter. Diese Menschen können z.B. kein Kraftfahrzeug führen und ohne Anwendung von besonderen vergrößernden Sehhilfen (Lupen, Bildschirmlesegeräten u.ä.) nicht lesen.

Alle Angaben zur absoluten Zahl von blinden und sehbehinderten Menschen und zur Häufigkeit von schweren Augenerkrankungen in Deutschland beruhen zurzeit auf Schätzungen und Hochrechnungen. Während die Angaben für die Anzahl blinder Menschen in unserem Land bei rund 150.000 liegen, gehen die Angaben für die Zahl der sehbehinderten Menschen in Deutschland weit auseinander: Sie liegen zwischen 500.000 (Hochrechnung auf Basis von Zahlen aus der ehemaligen DDR) und 1,1 Millionen (Hochrechnung auf Basis von Zahlen der WHO für Mitteleuropa). Die häufigsten Erblindungsursachen in Deutschland sind nach Schätzungen der Verbände der Ophthalmologen die altersabhängige Makuladegeneration (50%), das Glaukom (18%) und die diabetische Retinopathie (17%). Weniger häufig, aber wegen ihrer Dauer von besonders großer Tragweite, sind in der Kindheit entstehende Erblindungen und Schwachsichtigkeiten (Amblyopie).

Maßnahmen zur Verhütung von Blindheit und Sehbehinderung bedürfen einer konkreten Datenbasis einschließlich Zahlen zur Entwicklung und zur Häufigkeit der ursächlichen Krankheiten, sollen sie zielgenau und mitteleffizient sein.

VISION 2020 Deutschland fordert vom Bundesministerium für Gesundheit die Erstellung eines nationalen Registers aller blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Grundlage der Erhebung soll das Sammeln der statistischen Erhebungen der Versorgungsverwaltungen der einzelnen Länder und das Zusammenführen der Daten auf Bundesebene sein, und darüber hinaus sollen zumindest in einem Bundesland die Krankheitsursachen und die Altersverteilung der Betroffenen miterfasst und ausgewertet werden.
Ergänzend dazu, spricht sich VISION 2020 Deutschland für die Durchführung einer Studie aus, die die Lebenssituation sehbehinderter Senioren beschreibt. Für diese größte Gruppe der von Sehbehinderung betroffenen Menschen gibt es in Deutschland bisher keine Erhebung zu den Auswirkungen der Behinderung und zu möglichen und notwendigen Hilfen.

In Deutschland gibt es bislang kein schlüssiges Gesamtkonzept für eine umfassende Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen, die zu Sehbehinderung oder Erblindung führen können. VISION 2020 Deutschland fordert, dass unter Einbeziehung von Augenärzten und Selbsthilfeverbänden der Betroffenen ein Gesamtkonzept erarbeitet und umgesetzt wird, das sich an folgenden Kriterien orientiert:

Bestimmte Maßnahmen, die seitens der Politik im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren vorgenommen wurden, haben zu einer Verschlechterung bei der Blindheitsverhütung geführt. So hat die Herausnahme der Sehhilfen für Erwachsene mit Visus >0,3 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Mangelversorgung mit Sehhilfen bei sozial Schwachen und zu weniger für die Prävention so wichtigen Kontakten mit Augenärzten im Frühstadium von Augenerkrankungen geführt.
VISION 2020 Deutschland fordert deshalb die Politik auf, die Herausnahme von Sehhilfen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen rückgängig zu machen oder zumindest geeignete Härtefallregelungen zu schaffen z.B. für höhergradige Sehfehler, Gestelle für Kinderbrillen.
Sehbeeinträchtigten sind geeignete Hilfsmittel (z.B. mit Sprachausgabe) und Trainings, die auch zusätzliche Wahrnehmungsbeeinträchtigungen berücksichtigen, anzubieten und durch die gesetzliche Krankenversicherung zu finanzieren.

Wichtige Aspekte in dem geforderten Gesamtkonzept sind folgende Vorschläge zur Ausnutzung der Möglichkeiten zur Blindheitsverhütung bei fünf wichtigen Augenkrankheiten:

1. Altersabhängige Makuladegeneration (AMD):

Das Krankheitsbild der AMD muss soweit bekannt gemacht werden, dass Betroffene auch die ersten – noch leichter behandelbaren – Formen der Erkrankung selber entdecken und sich zu entsprechender Untersuchung und gegebenenfalls Therapie begeben. Effektive Therapieformen (photodynamische Therapie, Injektionen von gefäßhemmenden Medikamenten) stehen bisher nur für wenige Formen der AMD zur Verfügung. Diese Therapieformen sind kostspielig und, da sie ganz neu eingeführt wurden oder werden, ist ihre Finanzierung bisher nur teilweise sichergestellt. So müssen die intravitrealen Injektionen bei Indikationen mit nachgewiesener Wirksamkeit umgehend zur Kassenleistung werden. Da die Makuladegeneration aufgrund der erkennbaren längeren Lebenserwartung in Zukunft eine noch größere Bedeutung einnehmen wird, muss eine intensive Forschung gefördert werden, um auch die bisherigen nicht ursächlich therapierbaren Formen der Makuladegeneration weiter zu erforschen und entsprechende Therapien zu entwickeln.
Solange nicht für alle Formen der AMD Therapien vorliegen, sind Hilfsmittel wie vergrößernde Sehhilfen für die Betroffenen die einzige Chance, gravierende Lebenseinschränkungen aufgrund des Sehverlustes zu vermeiden. Deshalb müssen vergrößernde Sehhilfen und deren Anpassung adäquat bezahlt werden. Die Finanzierung des Trainings von lebenspraktischen Fähigkeiten muss sichergestellt werden.

2. Glaukomerkrankungen

Die Glaukomerkrankungen gehören weiterhin zu den häufigsten Ursachen irreversibler und vollständiger Erblindung mit Verlust sowohl des gesamten Gesichtsfeldes als auch der Sehschärfe. Diese Erblindung ist heutzutage bei effektivem frühzeitigem Screening und adäquater Therapie fast immer vermeidbar. Nach wie vor sind aber auch in ansonsten medizinisch gut versorgten Ländern wie Deutschland 50% aller Glaukomerkrankungen nicht erkannt. Es ist eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung notwendig, da es sich hierbei um ein bis in die Spätstadien zunächst weitgehend symptomfreies Erkrankungsbild handelt, das nur gefunden wird, wenn man danach in adäquater Weise mit einer Kombination einer Untersuchung des Sehnervenkopfes (Papille) und einer Augeninnendruckmessung sucht. Das Screening auf Glaukomerkrankungen muss bei den gesetzlich vorgesehenen Screening-Leistungen aufgenommen werden und muß bei den augenärztlichen Untersuchungen ab dem 40. Lebensjahr und bei Risikofaktoren in den empfohlenen Intervallen angeboten werden.
Die augeninnendrucksenkende Therapie ist erfolgreich bei den meisten und wichtigsten Glaukomformen. Daneben müssen aber die schon jetzt bestehenden Ansätze zur Erforschung der Krankheitsentstehung (z.B. autoimmune Mechanismen beim Glaukom, Durchblutungsstörungen, programmierter Zelltod) weiter erforscht und daraus neue, effektivere Behandlungsstrategien abgeleitet werden.

3. Diabetische Retinopathie

Fast 6.000 Augenärzte bieten genügend Möglichkeiten zur Diagnostik und zur Therapie (v. a. Lasertherapie) der diabetischen Retinopathie. Defizite bestehen v. a. in der unzureichenden Anzahl an Untersuchungen auf das Vorliegen einer diabetischen Retinopathie. Ursachen sind eine unzureichende Kenntnis der Diabetiker über die Notwendigkeit augenärztlicher Untersuchungen auch bei fehlenden Beschwerden und bei anderen massive Ängste vor einer Erblindung als Folgeerkrankung. Hinzu kommt die noch immer verbesserungswürdige Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Diabetologen und Augenärzten. Augenärzte müssen in die bestehenden DMP Diabetes mellitus als vollwertige Partner mit qualifizierter Leistungsbeschreibung und adäquater Vergütung aufgenommen werden.
Trotz aller Bemühungen sind vielfach noch Verschlechterungen der Retinopathie und des Sehens zu beobachten, z.T. weil der Diabetes oder die Hypertonie nicht gut eingestellt sind oder die Betroffenen rauchen. Die Aufklärung der Diabetiker zu diesen Zusammenhängen muss intensiviert werden. In Diabetikerschulungen sollten diese auch für die Augenproblematik sensibilisiert werden und es sollten unbegründete Ängste vor einer Erblindung abgebaut werden.
Für die Therapie müssen verbesserte operative und medikamentöse Möglichkeiten erforscht werden.

4. Amblyopie

Ohne geeignete Maßnahmen leiden 6 % aller Kinder im Grundschulalter an einer irreversiblen Sehschwäche (Amblyopie) mindestens eines Auges. Die bisherigen Maßnahmen mit Tests im Rahmen der kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind nicht effektiv genug. Deswegen fordert VISION 2020 Deutschland wie auch der Verband der Kinderärzte eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung aller Kinder im Alter von 30 bis 42 Monaten zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Ergänzend müssen die Eltern noch weiter sensibilisiert werden für das Problem der Amblyopie, die die Eltern auch bei guter Beobachtung ihrer Kinder oft nicht bemerken. Die Möglichkeiten der Augenärzte bei der Amblyopie sind schon effektiv, aber Forschungen sowohl zur Verbesserung der diagnostischen als auch der therapeutischen Optionen müssen verstärkt werden.

5. Erbliche Netzhaut- und Sehnervenerkrankungen

Bisher ursächlich unbehandelbar und im unaufhaltsam fortschreitenden Verlauf kaum beeinflussbar sind die bereits im Jugendalter auftretenden erblichen Netzhaut- und Sehnervenerkrankungen wie Retinitis Pigmentosa. Da es sich hier um erblich bedingte Erkrankungen handelt, muss eine intensive Grundlagenforschung (Molekulargenetik, Zellbiologie u.a.) betrieben werden, um Therapien zu entwickeln und so eine unaufhaltsame Erblindung zu verhindern. Neben einer Intensivierung der Grundlagenforschung und der Therapieentwicklung wird eine adäquate und umfassende Betreuung in Schwerpunktzentren gefordert.

aktualisiert am 24.10.2007

Mitglieder des Netzwerks:
Berufsverband der Augenärzte Christoffel-Blindenmission Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. Deutsches Komitee zur Verhütung von Blindheit e.V. Hilfswerk der deutschen Lions (HDL e.V.) Pro Retina Deutschland e.V.