Nachfolgend stellen wir insbesondere die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf unser internationales Engagement vor.
Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit:
Bedingungen / Herausforderungen / Zielsetzung
Für einen erheblichen Teil der Weltbevölkerung besteht ein unmittelbarer
Zusammenhang zwischen den ökonomischen Verhältnissen und dem Risiko
zu erblinden. Blindheit ist auch die Folge von Armut. Darüber hinaus erhöht
eine Sehbehinderung oder Erblindung für viele Menschen das Risiko der
sozialen Ausgrenzung und einer weiteren Verarmung. Blinde und sehbehinderte
Menschen befinden sich damit häufig in einem fatalen Teufelskreis.
Wir gehen davon aus, dass in Deutschland über die Ursachen, die in den
Entwicklungsländern zu Erblindungen führen, und deren Prävention
wenig bekannt ist. Folgerichtig bedeutet dies, dass der Bevölkerungsmehrheit
nicht bewusst ist, dass etwa 80 % der Erblindungen weltweit vermeidbar wären
und dass Erblindung in vielen Fällen mit relativ geringen Mitteln heilbar
wäre.
Das Netzwerk VISION 2020 Deutschland hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die deutsche Öffentlichkeit über diese Zusammenhänge besser zu informieren und damit die Spendenbereitschaft für die von uns verfolgten Zwecke zu erhöhen.
a) Kooperation mit der Aktion „Woche des Sehens“
Die „Woche des Sehens“ ist eine regelmäßig stattfindende bundesweite Kampagne zum Thema Blindheit, Sehbehinderung und Augenerkrankungen. Die Mitglieder im Netzwerk VISION 2020 Deutschland engagieren sich auch im Rahmen der „Woche des Sehens“. Aufgrund der hohen Medienaufmerksamkeit, die diese Kampagne genießt, liegt es nahe, beide Projekte miteinander zu verzahnen.
VISION 2020 ist ein Schwerpunktthema der „Woche des Sehens“. Es bietet sich daher an, hier die Maßnahmen zu intensivieren. Die Organisatoren von Veranstaltungen im Rahmen der „Woche des Sehens“ werden eingeladen, auch intensiv über die globale Initiative VISION 2020 zu informieren. Dazu erhalten sie umfangreiches Material.
b) Der Bekanntheitsgrad der globalen Initiative VISION 2020 und ihrer Ziele wird durch aktive Pressearbeit erhöht. Geplant sind dazu u.a. ein Radio-Kit und ein zentraler Presse-Event.
Die Aktion „Woche des Sehens“ erfreut sich einer erhöhten Medienaufmerksamkeit. Dieses Potenzial werden die Partner der Aktion „Woche des Sehens“ verstärkt nutzen, um Fundraising-Projekte zugunsten der Blindheitsverhütung und der Förderung blinder Menschen in Dritte-Welt-Ländern zu initiieren. (1)
Zielsetzung:
Deutschland hat sich verpflichtet, die Initiative VISION 2020 aktiv zu unterstützen und die Umsetzung der WHO-Resolutionen 56.26 (im Jahr 2003) und 59.25 (im Jahr 2006) zu fördern. Die Partnerorganisationen begrüßen dieses Engagement ausdrücklich und streben an, die Bundesregierung für eine aktive Rolle im Netzwerk VISION 2020 Deutschland zu gewinnen. Das BMZ hat in seinem Politikpapier „Behinderung und Entwicklung“ (2) den Zusammenhang zwischen Armut und Blindheit aufgegriffen. Darüber hinaus wäre es wünschenswert, wenn sich die Bundesregierung noch intensiver für eine Verbesserung der Blindheitsverhütung, des Blindenbildungswesens und der Rehabilitation blinder Menschen in den Entwicklungsländern einsetzte. Konkret erscheinen dabei folgende Punkte wichtig:
Die Bundesregierung hat zugesagt, die finanziellen Aufwendungen für die Entwicklungszusammenarbeit von derzeit 0,28 % bis 2010 auf 0,51 % und bis 2015 auf 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Wir möchten erreichen, dass mindestens 1 % des zusätzlich bereitgestellten Geldes für Programme zur Blindheitsverhütung sowie für Aufgaben der Bildung und Rehabilitation blinder Menschen eingesetzt wird.
Angesichts der skandalösen Tatsache, dass nach wie vor 80 % der Erblindungen weltweit vermeidbar wären, halten wir es für erforderlich, dass das BMZ eine eigene Budgetlinie für die Erreichung der Ziele von VISION 2020 einrichtet.
Wir fordern außerdem, dass die Ausbildung von Fachleuten vor Ort, z.B. von Augenärzten, augenmedizinischem Personal und Rehabilitationsarbeitern, in der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt wird. Einheimisches Personal ist zur Aufrechterhaltung der augenmedizinischen Versorgung und Rehabilitation in Krisengebieten unerlässlich, denn ausländische Fachkräfte müssen diese Gebiete dann häufig verlassen.
Ein Engagement in den oben genannten Zielbereichen ergibt sich unseres Erachtens insbesondere aus der UN-Konvention über den Schutz und die Förderung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen, in der sich die Vertragsstaaten zur internationalen Kooperation unter Mitwirkung relevanter Organisationen sowie der Zivilgesellschaft verpflichten, um die Ziele der Konvention zu verwirklichen. Zu diesen Zielen gehören u.a. das Recht auf Bildung und Rehabilitation.
Die meisten Staaten und Organisationen orientieren sich in ihrer Entwicklungszusammenarbeit an der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen. Leider wird in dieser Erklärung weder das Thema Blindheit noch das Thema Behinderung erwähnt. Gerade in den MDGs und deren Unterzielen sollte das Thema aufgegriffen werden, da blinde Menschen häufig zu den am stärksten marginalisierten Bevölkerungsgruppen zählen. Die MDGs sollten präzisiert und spezielle Programme und Präventionsmaßnahmen zur Heilung und Verhütung von Blindheit sowie zur Blindenbildung und -rehabilitation darin verankert werden. Blindheitsverhütung sollte als Indikator für Armutsbekämpfung gelten. Wir möchten erreichen, dass sich die Bundesregierung verstärkt für die Einbeziehung der Blindheitsverhütung und Blindenbildung/-rehabilitation in die MDGs einsetzt.
In der Millenniumserklärung sind insgesamt acht Ziele im sozialen und wirtschaftlichen Bereich klar definiert. Die meisten sind – direkt oder indirekt – für blinde Menschen von Bedeutung (4). Dies zeigen folgende Beispiele:
MDG 1 Den Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, halbieren:
MDG 2 Eine universelle Grundschulbildung ermöglichen
MDG 3 Die Gleichstellung der Geschlechter fördern
MDG 4 Die Kindersterblichkeit verringern
MDG 5 Die Gesundheit von Müttern verbessern
MDG 6 HIV/Aids und andere Krankheiten bekämpfen
MDG 7 Zum Schutz der Umwelt beitragen
MDG 8 Eine weltweite Entwicklungspartnerschaft aufbauen
Wir begrüßen die erweiterte HIPC-Initiative (6) und den umfassenden Schuldenerlass, der beim G8-Gipfel in Gleneagles beschlossen wurde. Kernelement dieser Entschuldungsinitiative ist die enge Verknüpfung von Entschuldung und Armutsbekämpfung, indem sich die hoch verschuldeten armen Länder verpflichten, 20 Prozent des eingesparten Schuldendienstes für Vorhaben im Bereich der Grunddienste einzusetzen. In den PRSPs wird festgehalten, welche Maßnahmen zur Reduzierung der Armut von der Regierung unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft getroffen werden. (7) Deshalb möchten wir die Bundesregierung motivieren, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Zielvorgaben zur Blindheitsverhütung, Blindenbildung und Rehabilitation blinder Menschen in die PRSPs aufgenommen werden. Deshalb hielten wir es für angebracht, wenn die Bundesregierung forderte, dass Nichtregierungsorganisationen, die in der Blindheitsverhütung, und solche, die für die Interessen blinder Menschen tätig sind am Konsultationsprozess, den die jeweilige Regierung mit ihrer Zivilgesellschaft führt, künftig teilnehmen.
Herausforderungen / Zielsetzung:
Angestrebt werden funktionierende Partnerschaften zwischen Universitäten in Deutschland und Übersee sowie zwischen Blindenbildungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen in Deutschland mit entsprechenden Einrichtungen und Gruppen in Übersee.
Universitätsaugenkliniken in Entwicklungsländern verfügen häufig
nicht in ausreichendem Maße über die notwendigen Ressourcen und
genügend qualifiziertes Personal, um von sich aus tragfähige und
erfolgreiche Aus- und Weiterbildungsprogramme ins Leben rufen zu können.
Gleichzeitig ist vielen Direktoren deutscher Augenkliniken nicht in vollem
Umfang bewusst, welche positive Wirkung eine Partnerschaft mit einer Augenklinik
in einem Entwicklungsland haben kann. Auslandsaufenthalte deutscher Augenärzte
führen in der Regel nicht nur zu einer zusätzlichen Qualifikation,
sie ziehen häufig auch vielfältige andere positive Effekte nach sich,
wie z.B. die Steigerung der sozialen Kompetenz und Motivation sowie die Verbesserung
der didaktischen Fähigkeiten. Darüber hinaus tragen solche Partnerschaften
dazu bei, das Engagement Deutschlands in der internationalen Blindheitsverhütung
signifikant zu steigern.
Einige Augenkliniken verfügen bereits über langjährige gute
Erfahrungen im Austausch mit Universitäten in Entwicklungsländern.
Am bekanntesten sind die Partnerschaften zwischen München und Nairobi
sowie Rostock und Kinshasa. Leider fehlt in Deutschland bisher eine Koordinationsstelle,
die interessierte potenzielle Partner miteinander in Verbindung setzt und die
jeweiligen Belange deutscher Universitätskliniken und der Augenkliniken
in Entwicklungsländern miteinander in Einklang bringt.
Ähnlich verhält es sich mit Blindenbildungseinrichtungen wie Schulen und Berufsförderungswerken. Partnerschaften in diesen Bereichen könnten wichtige Impulse für Aus- und Weiterbildungsprogramme geben. Solche Kooperationen tragen in der Regel dazu bei, das Problembewusstsein, die Motivation und auch das Verantwortungsbewusstsein in den Überseeländern zu steigern. Auch auf diesem Gebiet könnte Deutschland durch das Engagement von Organisationen und Einrichtungen einen weiteren Beitrag zur Erreichung der Ziele von VISION 2020 beisteuern.
Wir möchten Vermittlungsstellen einrichten, die folgende Aufgaben erfüllen:
Aufgabe 1: Förderung fünf neuer Partnerschaften von deutschen Universitätsaugenkliniken und/oder anderen augenmedizinischen Praxen und Kliniken Einrichtungen in Entwicklungsländern.
Aufgabe 2: Förderung von Partnerschaften zwischen Blindenbildungseinrichtungen in Deutschland und Übersee
Aufgabe 3: Koordination der Aus- und Weiterbildung augenmedizinischen Personals
Aufgabe 4: Koordination von Auslandseinsätzen deutscher Augenärzte
Herausforderungen / Zielsetzung:
In vielen Entwicklungsländern wurden noch keine Blindheitsverhütungspläne entwickelt. Solche Planungen sind aber Voraussetzung für eine funktionierende augenmedizinische Infrastruktur wie auch für den koordinierten und effektiven Einsatz der aufgebrachten Ressourcen. Darüber hinaus ist nur mit einer sinnvollen Planung zu gewährleisten, dass auch alle Betroffenen Zugang zu diesen Versorgungseinrichtungen erhalten.
Erstellung von fünf konkreten Sponsorpaketen, die Verbrauchsgüter und angepasste Technologien für eine bestimmte Eye Care Unit beinhalten, um gezielt auf die deutsche Industrie zuzugehen und diese zur Finanzierung von Einzelprojekten zu gewinnen.
Erstellung einer Prioritätenliste von Medizintechnologien, die für die Überseearbeit angepasst und erschwinglich zu erwerben sein sollen. Dies geschieht in Abstimmung mit den internationalen NGOs wie CBM und SSI sowie mit den Gesundheitsministerien und NGOs der Entwicklungsländer. Für die Top Drei der Liste soll in Kooperation mit der deutschen Industrie ein Zeitplan für die Umsetzung erstellt werden.
Das Netzwerk wird unter Einbeziehung der jeweiligen Ministerien und lokalen NGOs prüfen, inwiefern wir Entwicklungsländer bei der Entwicklung und Umsetzung von nationalen Blindheitsverhütungsplänen unterstützen können.
Herausforderungen / Zielsetzung:
Wir möchten auch diejenigen sehbehinderten und blinden Menschen in die
Initiative VISION 2020 Deutschland miteinbeziehen, denen medizinisch nicht
mehr geholfen werden kann.
Dass wir diese vor allem in den Entwicklungsländern nicht unerhebliche
Gruppe blinder und sehbehinderter Menschen nicht einfach ihrem Schicksal überlassen
dürfen, ergibt sich schon unmittelbar aus dem weiter oben beschriebenen
wechselseitigen Zusammenhang von Verarmung und Erblindung. Der Zugang zu Rehabilitation,
Bildung und beruflicher Ausbildung ist für diese Gruppe oft die einzige
Möglichkeit, einem Leben als Bettler zu entkommen.
Wir halten es deshalb für erforderlich, neben Maßnahmen zur Blindheitsverhütung und Blindenheilung auch Maßnahmen zur nachhaltigen und umfassenden Verbesserung der Lebenssituation blinder und sehbehinderter Menschen in den Entwicklungsländern zu ergreifen. Dies ist nur zu erreichen, wenn Gesellschaft und Regierung sie als gleichberechtigte Mitbürger und aktiv Mitwirkende der Gesellschaft akzeptieren und ihre besonderen Bedürfnisse bei der Planung und Umsetzung von Integrations-, Rehabilitations- und Bildungsprojekten berücksichtigen. Dazu bedarf es starker und engagierter Blinden- und Sehbehindertenorganisationen, um den notwendigen gesellschaftlichen Einstellungswandel herbeizuführen sowie die Rechte und Interessen blinder und sehbehinderter Menschen gegenüber der Regierung zu vertreten. Zusammen mit NGOs, Arbeitgebern, der Gemeinde und den örtlichen Behörden wirken diese Organisationen als kompetente Sozialpartner an der Formulierung, Implementierung, Kontrolle und Evaluierung der Strategie zur Bekämpfung von Armut mit.
Die Ermöglichung und Unterstützung solcher Basisstrukturen gehört mit zu jenen Maßnahmen der internationalen Kooperation, zu denen sich die Vertragsstaaten in Art. 32 der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verpflichtet haben. Den Selbsthilfeorganisationen fällt in diesem Zusammenhang eine doppelte Rolle zu. Zum einen bewegen sie zusammen mit anderen Akteuren die Regierung des Ziellandes dazu, die Blindheitsthematik in die Strategie zur Reduzierung von Armut einzubeziehen, andererseits führen sie selbst eine Vielzahl von Maßnahmen durch, die die Kompetenz des einzelnen blinden und sehbehinderten Menschen stärken und ihn in die Lage versetzen, seine Rechte zu erkennen und für diese zu kämpfen, um bei der Gestaltung der Lebensbedingungen der Gemeinde aktiv mitwirken zu können („self advocacy“). „Stärkung der Betroffenen“ beschreibt in diesem Sinne einen zweigleisigen Ansatz in einer nachhaltigen Strategie zur Bekämpfung von Armut: die Bildung und Stärkung der Selbsthilfeorganisationen und die Stärkung der Kompetenzen und Rechte des Einzelnen.
Vielen Entwicklungsländern mangelt es allerdings an starken und kompetenten Selbsthilfeorganisationen. Die Forderung nach einer Stärkung der Betroffenen zielt daher zunächst einmal auf die Vermittlung von Basiskompetenzen und -ressourcen in den Bereichen Verbandsführung, Verwaltung, Finanzen und Fundraising ab. Auch Kenntnisse in Bezug auf Rehabilitationsprogramme, Evaluierungsmethoden und andere Maßnahmen, die die Grundvoraussetzung für die Effektivität und Nachhaltigkeit handlungsfähiger Organisationen der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe beschreiben („capacity building“), können vermittelt werden.
Dem Aufbau von Basisstrukturen und der Stärkung der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen dienen die folgenden konkreten Maßnahmen, die in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen blinder und sehbehinderter Menschen in Entwicklungsländern umgesetzt werden sollen:
Zugang blinder Kinder zur Erziehung
Aus der Einbeziehung der Förderung der universellen Grundschulbildung
in die Entwicklungszusammenarbeit (MDG2) ergeben sich insbesondere die folgenden
konkreten Hilfen, die wir bereitstellen bzw. an denen wir mitwirken möchten:
Hervorzuheben ist hierbei, dass alle Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs blinder Kinder zur Erziehung in enger Kooperation mit den zuständigen nationalen Bildungsministerien und im Rahmen von nationalen Aktionsplänen erfolgen müssen, da die Verantwortung für die Erziehung bei den Regierungen liegt. Die Entscheidung, in welcher Form die Erziehung stattfinden soll, ob in sonderpädagogischen Einrichtungen oder als inklusive Erziehung, müssen die Länder selbst treffen.
Mobilität und lebenspraktische Fertigkeiten
Wenn sich das Sehvermögen verschlechtert oder ganz verloren geht, werden
auch die kleinsten Wege zum Problem. Denn Sehbehinderung und Blindheit schränken
die selbstständige Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein.
Die Rückkehr zur Selbstständigkeit im häuslichen, beruflichen
und sozialen Umfeld ermöglicht eine Schulung in Orientierung und Mobilität.
Dort lernen sehbehinderte und blinde Menschen unter Anleitung qualifizierter
Rehabilitationslehrer den Gebrauch des weißen Langstocks zur Orientierung
und sicheren Fortbewegung. Ein Training in lebenspraktischen Fertigkeiten (LPF)
vermittelt blinden und sehbehinderten Menschen hingegen spezielle Techniken
in den Bereichen Wohnraumgestaltung, Körperpflege, Kleidung, Haushalt,
Umgang mit Geld, Umgang mit der eigenen Unterschrift und Orientierung im Raum.
Mobilität und lebenspraktische Fertigkeiten sind die Grundlagen der„self advocay“, der Fähigkeit, seine Interessen und Rechte selbstständig wahrzunehmen. Sie stärken die Betroffenen. Diesem Ziel dienen insbesondere folgende Maßnahmen:
Zugang zu beruflicher Bildung
Aufbau und Zusammenarbeit mit Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation.
Beschlossen von den Mitgliedern des Netzwerks VISION 2020 Deutschland am 21.09.07 in Berlin
1) Die Verwendung des VISION-2020-Logos erfolgt nach den Vorgaben der IAPB. zurück
2) Vgl.: GTZ im Auftrag des BMZ (Hrsg.): Behinderung und Entwicklung. Ein Beitrag zur Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, November 2006, S. 4 zurück
4) vgl.: DFID (Hrsg.): Disability, poverty and development, Februar 2002
vgl.: Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit e.V., Deutsches Blindenhilfswerk, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (Hrsg.): Entwicklung für Alle. Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung an der weltweiten Armutsbekämpfung zurück5) vgl. www.un.org/disabilities/convention/facts.shtml, 30.08.07 zurück
6) HIPC steht für „heavily indebted poor countries“ (hoch verschuldete arme Länder )zurück
7) Vgl.: GTZ im Auftrag des BMZ (Hrsg.): Behinderung und Entwicklung. Ein Beitrag zur Stärkung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, November 2006, S. 7. zurück
9) Vgl. http://unesdoc.unesco.org/images/0014/001402/140224e.pdf
Begriffsabgrenzung von Inklusion und Integration :
Integration wird als ein von der Sonderpädagogik kommender Ansatz bezeichnet, der zwar zum Ziel hat, behinderte Kinder in Regelschulen zu integrieren, jedoch nicht die Anpassung des bestehenden Regelschulsystems beinhaltet. Inklusion hingegen bezieht die Restrukturierung des bestehenden Regelschulsystems mit ein und zielt auch auf eine Veränderung bestehender Lehrpläne sowie Lehr- und Lernstrategien ab. zurück10) CBR = Community based rehabilitation; IBR = Institution based rehabilitation zurück
aktualisiert am 26.11.2007